Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützen die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die sich sonst die Kosten für Nachhilfe und andere soziale Aktivitäten nicht leisten könnten. Für folgendes übernimmt der Staat die Kosten:
Sie können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Anträge für Bildung und Teilhalbe müssen vor Ort gestellt werden.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, können Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen.
In allen anderen Fällen stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Ihre jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Bildungspaket/Anlaufstellen/anlaufstellen.html
Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner oder auf der Website Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen.
Einen Überblick für was und wie viel Geld Sie aus dem Bildung- und Teilhabe-Paket für Ihr Kind bekommen können, erhalten Sie hier in unserem BuT-Rechner.