Dann wenden Sie sich an folgende Anlaufstelle:
Grafschafter Jobcenter
Bentheimer Str. 118
48529 Nordhorn
Montag: 8:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Dann wenden Sie sich an folgende Anlaufstelle:
Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld in Nordhorn wenden sich bitte an das Grafschafter Jobcenter (siehe "Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld").Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld in den Gemeinden wenden sich bitte an das Sozialamt Ihrer Gemeinde vor Ort.
Empfänger Sozialhilfe:
FB 4 Soziales und Gesundheit
van-Delden-Str. 1-7
48529 Nordhorn
Tel.: 05921 961274
Öffnungszeiten:
Montag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die sich die Kosten für Nachhilfe ansonsten nicht leisten könnten. Die Nachhilfe wird also komplett vom Staat gezahlt. Ihr Kind muss außerdem nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sein, um Lernförderung durch Bildung und Teilhabe zu erhalten.
Sie können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
Zuwendungen für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Anträge für Bildung und Teilhalbe müssen vor Ort gestellt werden, über die Suchfunktion auf dieser Webseite, finden Sie den richtigen Kontakt für Ihre Antragstellung.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, können Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen.
In allen anderen Fällen stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Ihre jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums.
Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner oder auf der Website Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen.