Bildung und Teilhabe Landkreis Bentheim

Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Für Eltern aus der Region Landkreis Bentheim, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche in der Region Landkreis Bentheim in Niedersachsen, einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.

*Beratung erfolgt durch die HeyTimi GmbH

Hier können Sie in der Region Landkreis Bentheim die Anträge stellen:

Ansprechpartner

Sie empfangen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld?

Dann wenden Sie sich an folgende Anlaufstelle:

Grafschafter Jobcenter
Bentheimer Str. 118
48529 Nordhorn

Montag: 8:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr

Sie empfangen Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld?

Dann wenden Sie sich an folgende Anlaufstelle:

Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld in Nordhorn wenden sich bitte an das Grafschafter Jobcenter (siehe "Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld").Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld in den Gemeinden wenden sich bitte an das Sozialamt Ihrer Gemeinde vor Ort.

Empfänger Sozialhilfe:
FB 4 Soziales und Gesundheit
van-Delden-Str. 1-7
48529 Nordhorn
Tel.: 05921 961274

Öffnungszeiten:
Montag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Allgemeine Informationen zu Bildung und Teilhabe

Was ist Bildung und Teilhabe?

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die sich die Kosten für Nachhilfe ansonsten nicht leisten könnten. Die Nachhilfe wird also komplett vom Staat gezahlt. Ihr Kind muss außerdem nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sein, um Lernförderung durch Bildung und Teilhabe zu erhalten.  

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um BuT beantragen zu können?

Sie können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Kinderzuschlag
  • Arbeitslosengeld II ("Hartz IV")
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Wohngeld
  • Asylbewerber-Leistungen

Zuwendungen für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Wo und wie beantrage ich Bildung und Teilhabe?

Anträge für Bildung und Teilhalbe müssen vor Ort gestellt werden, über die Suchfunktion auf dieser Webseite, finden Sie den richtigen Kontakt für Ihre Antragstellung.  

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, können Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen.

In allen anderen Fällen stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Ihre jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums.

Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner oder auf der Website Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen.

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