Bildung und Teilhabe Landkreis Göttingen

Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Für Eltern aus der Region Landkreis Göttingen, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche in der Region Landkreis Göttingen in Niedersachsen, einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.

*Beratung erfolgt durch die HeyTimi GmbH

Hier können Sie in der Region Landkreis Göttingen die Anträge stellen:

Ansprechpartner

Sie empfangen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld?

Dann wenden Sie sich an folgende Anlaufstelle:

Jobcenter Landkreis Göttingen
Standort Duderstadt
Industriestraße 16
37115 Duderstadt
Tel.: 05527 99687-3110
E-Mail: info-jc-dud@landkreisgoettingen.de
zuständig für:

  • Stadt Duderstadt
  • Samtgemeinde Gieboldehausen
  • Samtgemeinde Radolfshausen
    (nur Gemeinden Seeburg und Seulingen)

Jobcenter Landkreis Göttingen
Standort Göttingen-Land
Carl-Zeiss-Straße 5
37081 Göttingen
Tel.:  0551 525-2846/2847
E-Mail: info-jc-goe@landkreisgoettingen.de
zuständig für:

  • Flecken Adelebsen
  • Flecken Bovenden
  • Gemeinde Friedland
  • Gemeinde Gleichen
  • Gemeinde Rosdorf
  • Samtgemeinde Radolfshausen
    (außer Gemeinden Seeburg und Seulingen)

Jobcenter Landkreis Göttingen
Standort Hann. Münden
Auefeld 10
34346 Hann. Münden
Tel.: 05541 99914-3240
E-Mail: info-jc-hmue@landkreisgoettingen.de
zuständig für:

  • Samtgemeinde Dransfeld
  • Stadt Hann. Münden
  • Gemeinde Staufenberg

Jobcenter Landkreis Göttingen
Standort Osterode am Harz
Gipsmühlenweg 2-4
37520 Osterode am Harz
Tel.: 05522 960-5200
Fax: 05522 960-6520
E-Mail: info-jc-oha@landkreisgoettingen.de
zuständig für:

  • Stadt Osterode am Harz
  • Stadt Herzberg am Harz
  • Gemeinde Bad Grund (Harz)
  • Samtgemeinde Hattorf am Harz

Jobcenter Landkreis Göttingen
Standort Südharz
Bahnhofstraße 10
37431 Bad Lauterberg
Tel.: 05522 960-5100
Fax: 05522 960-65100
E-Mail: info-jc-sh@landkreisgoettingen.de
zuständig für:

  • Stadt Bad Lauterberg im Harz
  • Stadt Bad Sachsa
  • Gemeinde Walkenried

Stadt Göttingen – Fachbereich Soziales – Erstkontaktstelle SGB II
Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Tel.: 0551 400-3414, -3545, -3481, -3411, -3406
E-Mail: fd50.11-eks@goettingen.de
zuständig für:

  • Stadt Göttingen




Sie empfangen Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld?

Dann wenden Sie sich an folgende Anlaufstelle:

siehe "Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld"

Allgemeine Informationen zu Bildung und Teilhabe

Was ist Bildung und Teilhabe?

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die sich die Kosten für Nachhilfe ansonsten nicht leisten könnten. Die Nachhilfe wird also komplett vom Staat gezahlt. Ihr Kind muss außerdem nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sein, um Lernförderung durch Bildung und Teilhabe zu erhalten.  

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um BuT beantragen zu können?

Sie können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Kinderzuschlag
  • Arbeitslosengeld II ("Hartz IV")
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Wohngeld
  • Asylbewerber-Leistungen

Zuwendungen für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Wo und wie beantrage ich Bildung und Teilhabe?

Anträge für Bildung und Teilhalbe müssen vor Ort gestellt werden, über die Suchfunktion auf dieser Webseite, finden Sie den richtigen Kontakt für Ihre Antragstellung.  

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, können Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen.

In allen anderen Fällen stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Ihre jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums.

Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner oder auf der Website Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen.

Bildung und Teilhabe Antrag für Landkreis Göttingen herunterladen

Der Standort Landkreis Göttingen hat ein eigenen Antrag, welchen du hier herunterladen kannst, um Ihn anschließend ausgefüllt zu deinem Ansprechpartner zu bringen. Deinen Ansprechpartner findest du auf dieser Seite unter dem Punkt "Ansprechpartner".

Antrag herunterladen ⇓