Bildung und Teilhabe Landkreis Nienburg/Weser

Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Für Eltern aus der Region Landkreis Nienburg/Weser, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche in der Region Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen, einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.

*Beratung erfolgt durch die HeyTimi GmbH

Hier können Sie in der Region Landkreis Nienburg/Weser die Anträge stellen:

Ansprechpartner

Sie empfangen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld?

Dann wenden Sie sich an folgende Anlaufstelle:

Jobcenter Nienburg
Verdener Strasse 21
31582 Nienburg
Tel.: 05021 9071000
E-Mail: arge-nienburg@arge-sgb2.de

Jobcenter Hoya
Von-Kronenfeldt-Straße 11
27318 Hoya
Tel.: 04251 931463
E-Mail: arge-hoya@arge-sgb2.de

Jobcenter Stolzenau
Holzhäuser Weg 2
31592 Stolzenau
Tel.: 05761 20067
E-Mail: arge-stolzenau@arge-sgb2.de

Sie empfangen Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld?

Dann wenden Sie sich an folgende Anlaufstelle:

Fachdienst Sozialhilfe
Fachdienst Bundesleistungen
Kreishaus am Schloßplatz
31582 Nienburg
Tel.: 05021 967425
E-Mail: bundesleistungen@kreis-ni.de

Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Allgemeine Informationen zu Bildung und Teilhabe

Was ist Bildung und Teilhabe?

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die sich die Kosten für Nachhilfe ansonsten nicht leisten könnten. Die Nachhilfe wird also komplett vom Staat gezahlt. Ihr Kind muss außerdem nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sein, um Lernförderung durch Bildung und Teilhabe zu erhalten.  

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um BuT beantragen zu können?

Sie können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Kinderzuschlag
  • Arbeitslosengeld II ("Hartz IV")
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Wohngeld
  • Asylbewerber-Leistungen

Zuwendungen für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Wo und wie beantrage ich Bildung und Teilhabe?

Anträge für Bildung und Teilhalbe müssen vor Ort gestellt werden, über die Suchfunktion auf dieser Webseite, finden Sie den richtigen Kontakt für Ihre Antragstellung.  

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, können Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen.

In allen anderen Fällen stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Ihre jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums.

Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner oder auf der Website Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen.

Bildung und Teilhabe Antrag für Landkreis Nienburg/Weser herunterladen

Der Standort Landkreis Nienburg/Weser hat ein eigenen Antrag, welchen du hier herunterladen kannst, um Ihn anschließend ausgefüllt zu deinem Ansprechpartner zu bringen. Deinen Ansprechpartner findest du auf dieser Seite unter dem Punkt "Ansprechpartner".

Antrag herunterladen ⇓