Dann wenden Sie sich an folgende Anlaufstelle:
Jobcenter Landkreis Northeim
Scharnhorstplatz 14
37154 Northeim
Tel. Bereich Northeim: 05551 98800170
Tel. Bereich Einbeck: 05561 930985
Tel. Bereich Uslar: 05571 920943
Tel. Bereich Bad Gandersheim: 05382 9176167
Dann wenden Sie sich an folgende Anlaufstelle:
Empfänger WohngeldWohngeldstelle
Medenheimer Straße 6-8
37154 Northeim
Tel.: 05551 708317
Empfänger Sozialhilfe
Allgemeine Sozialhilfe
Wallstraße 40
37154 Northeim
Tel.: 05551 708754
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die sich die Kosten für Nachhilfe ansonsten nicht leisten könnten. Die Nachhilfe wird also komplett vom Staat gezahlt. Ihr Kind muss außerdem nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sein, um Lernförderung durch Bildung und Teilhabe zu erhalten.
Sie können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
Zuwendungen für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Anträge für Bildung und Teilhalbe müssen vor Ort gestellt werden, über die Suchfunktion auf dieser Webseite, finden Sie den richtigen Kontakt für Ihre Antragstellung.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, können Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen.
In allen anderen Fällen stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Ihre jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums.
Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner oder auf der Website Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen.