Dann wenden Sie sich an folgende Anlaufstelle:
Jobcenter Landkreis Rosenheim
Möslstr. 25
83024 Rosenheim - Westerndorf St. Peter
Montag: 8.00-12.30 Uhr
Dienstag: 8.00-12.30 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.30 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag: 8.00-12.30 Uhr
Dann wenden Sie sich an folgende Anlaufstelle:
siehe "Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld"
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die sich die Kosten für Nachhilfe ansonsten nicht leisten könnten. Die Nachhilfe wird also komplett vom Staat gezahlt. Ihr Kind muss außerdem nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sein, um Lernförderung durch Bildung und Teilhabe zu erhalten.
Sie können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
Zuwendungen für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Anträge für Bildung und Teilhalbe müssen vor Ort gestellt werden, über die Suchfunktion auf dieser Webseite, finden Sie den richtigen Kontakt für Ihre Antragstellung.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, können Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen.
In allen anderen Fällen stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Ihre jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums.
Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner oder auf der Website Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen.